Ratgeber für Fachexperten
Weiterbildung für Fachexperten in der Schweiz: Fachausweis, Diplom, HF oder CAS? (2026)
Für Fachleute in Finanzen, HR, Informatik, Marketing oder Einkauf gibt es in der Schweiz zwei grosse Weiterbildungswelten. Die höhere Berufsbildung führt zum eidgenössischen Fachausweis (Berufsprüfung), zum eidgenössischen Diplom (höhere Fachprüfung) oder zum Diplom einer höheren Fachschule (HF). Die Hochschulweiterbildung führt zu CAS, DAS oder MAS. Eidgenössische Abschlüsse sind schweizweit einheitlich geregelt und dürfen seit dem 1. Oktober 2026 den Zusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» führen. Für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen zahlt der Bund bis zur Hälfte der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Für ein CAS gibt es diesen Beitrag nicht. Dafür können Sie Weiterbildungskosten, die Sie selbst tragen, bei der direkten Bundessteuer bis zu 13'000 Franken pro Jahr abziehen.
Ratgeber als PDF
Der komplette Ratgeber plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Entscheidungshilfe in fünf Fragen, ein persönlicher Weiterbildungsplan, eine Checkliste zu Bundesbeitrag, Steuern und Arbeitgeber, Fragen für das Gespräch mit dem Arbeitgeber und Formulierungen für Ihren Lebenslauf. Kostenlos per E-Mail.
Die Wege im Überblick
| Weg | Abschluss | Dauer | Kosten | Bundesbeitrag |
|---|---|---|---|---|
| Berufsprüfung | eidg. Fachausweis | meist 1–3 Jahre | oft 10’000–20’000 Fr. | ja, 50 % |
| Höhere Fachprüfung | eidg. Diplom | meist 1–3 Jahre | oft 10’000–20’000 Fr. | ja, 50 % |
| Höhere Fachschule | Diplom HF | ab 2 J. Vollzeit, ab 3 J. berufsbegleitend | Schulgeld, Kantone zahlen mit | nein |
| CAS | Zertifikat der Hochschule | bis etwa 1 Jahr | etwa 3’000–11’000 Fr. | nein |
| MAS | Weiterbildungsmaster | ab 2 Jahren | etwa 15’000–30’000 Fr. | nein |
Quellen: berufsberatung.ch (Dauer und Kosten, Richtwerte), SBFI (Dauer HF, Bundesbeiträge). Die Kosten hängen stark vom Fach und vom Anbieter ab.
Berufsprüfung und höhere Fachprüfung: die eidgenössischen Abschlüsse
Träger der eidgenössischen Prüfungen sind Berufs- und Branchenverbände. Sie schreiben die Prüfungsordnung, das SBFI genehmigt sie. Laut SBFI gibt es zurzeit rund 460 Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen. Jährlich erwerben rund 29’000 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung.
- Berufsprüfung (BP): Sie vertieft Ihr Fachwissen und führt zum eidgenössischen Fachausweis. Zugelassen wird in der Regel, wer einen Berufsabschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung hat.
- Höhere Fachprüfung (HFP): Sie qualifiziert Sie als Expertin oder Experte und bereitet auf Leitungsaufgaben vor. Sie führt zum eidgenössischen Diplom. Meist ist der Fachausweis Bedingung für die Zulassung.
- Vorbereitungskurse: Der Besuch ist freiwillig. Die Prüfung legen Sie bei der Trägerschaft ab, nicht bei der Schule. Die meisten Kurse laufen neben der Arbeit.
Wer genau zugelassen wird, regelt die Prüfungsordnung. Lesen Sie sie, bevor Sie einen Kurs buchen. Sie steht im Berufsverzeichnis des SBFI.
Abschlüsse aus Ihrem Fachgebiet
Eine Auswahl aus dem Berufsverzeichnis des SBFI (Stand Oktober 2026):
| Fachgebiet | Fachausweis (BP) | Diplom (HFP) |
|---|---|---|
| HR | HR-Fachmann/-frau | Leiter/in Human Resources |
| Finanzen | Fachmann/-frau im Finanz- und Rechnungswesen | Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling |
| Treuhand | Fachmann/-frau in Treuhand und Beratung | Treuhandexperte/-expertin, Steuerexperte/-expertin |
| Marketing | Marketingfachmann/-frau, Kommunikationsfachmann/-frau | Marketingleiter/in, Kommunikationsleiter/in |
| Einkauf | Einkaufsfachmann/-frau, Spezialist/in öffentliche Beschaffung | Einkaufsleiter/in, Supply Chain Manager/in |
| Informatik | Wirtschaftsinformatiker/in, Cyber Security Specialist | ICT-Manager/in, Information Security Manager |
| Bank, Versicherung | Finanzplaner/in, Versicherungsfachmann/-frau | Finanz- und Anlageexperte/-expertin |
| Führung | Führungsfachmann/-frau, Spezialist/in Unternehmensorganisation | Organisationsberater/in |
Neu im Verzeichnis ist auch der AI Business Specialist mit eidgenössischem Fachausweis. Für Projektleitung in Informatik, Organisation und Business gibt es dagegen keinen eigenen eidgenössischen Abschluss: Die Projektleiter-Titel im Berufsverzeichnis betreffen Bau und Technik. Im Büro sind Zertifikate von Fachverbänden wie IPMA, PMI oder PRINCE2 verbreitet, dazu CAS in Projektmanagement. Welche Abschlüsse Unternehmen in Ihrem Gebiet tatsächlich verlangen, sehen Sie in den Inseraten, zum Beispiel unter Finanzen, Controlling und Treuhand oder HR und Personal.
Höhere Fachschule: das Diplom HF
Die höhere Fachschule ist ein Lehrgang mit festem Rahmenlehrplan, keine Prüfung wie BP und HFP. Der Lehrgang dauert mindestens zwei Jahre in Vollzeit oder mindestens drei Jahre berufsbegleitend (SBFI). Vorausgesetzt werden in der Regel ein Berufsabschluss und Berufserfahrung in der Branche. Die Kantone finanzieren die Lehrgänge mit, den Rest zahlen Sie über das Schulgeld (berufsberatung.ch).
Für Fachexperten interessant sind etwa dipl. Betriebswirtschafter/in HF, dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF, dipl. Informatiker/in HF, dipl. Marketingmanager/in HF und dipl. Versicherungswirtschafter/in HF. Mit dem Diplom HF ist danach ein Bachelor an einer Fachhochschule im selben oder einem verwandten Fachgebiet möglich, teils verkürzt (berufsberatung.ch).
CAS, DAS und MAS: Weiterbildung an der Hochschule
Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen bieten Weiterbildungen mit festen Mindestumfängen an (Art. 5 der Verordnung über die Koordination der Lehre):
- Certificate of Advanced Studies (CAS): mindestens 10 ECTS-Punkte
- Diploma of Advanced Studies (DAS): mindestens 30 ECTS-Punkte
- Master of Advanced Studies (MAS): mindestens 60 ECTS-Punkte
Ein ECTS-Punkt entspricht 25 bis 30 Stunden Arbeit (Art. 3). Ein CAS bedeutet also mindestens 250 bis 300 Stunden inklusive Selbststudium. Teils lässt sich ein CAS zu einem DAS oder MAS ausbauen (berufsberatung.ch).
Zugelassen wird in der Regel, wer einen Hochschulabschluss und Berufserfahrung hat. Manche Hochschulen nehmen in Ausnahmefällen auch Personen mit gleichwertiger Qualifikation und passender Berufserfahrung auf, an der Universität Zürich etwa entscheidet darüber die Studiengangleitung. Wichtig: Der MAS ist kein konsekutiver Master. Er ist kürzer als ein Masterstudium und berechtigt zum Beispiel an der Universität Zürich nicht zum Doktorat.
Auf eidgenössische Prüfungen bereiten CAS, DAS und MAS nicht vor (Art. 5 Abs. 2 der Verordnung).
Neu seit Oktober 2026: Professional Bachelor und Professional Master
Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Sie zu Ihrem Abschluss einen Zusatz führen (SBFI):
- Professional Bachelor zum eidgenössischen Fachausweis und zum Diplom HF
- Professional Master zum eidgenössischen Diplom
Das gilt auch für ältere Abschlüsse, ein neues Diplom gibt es nicht. Den Zusatz führen Sie nur hinter dem geschützten Titel, zum Beispiel «Marketingfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor». Er öffnet keinen Zugang zu Hochschulen oder zu CAS, DAS und MAS, und eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse berechtigt nicht zum Zusatz. Details: FAQ des SBFI zum Massnahmenpaket.
Welcher Weg passt zu Ihrem nächsten Schritt?
- Sie wollen in Ihrem Fach anerkannt werden, etwa als Payroll-Spezialistin oder Controller: Berufsprüfung. Prüfen Sie in Inseraten Ihres Gebiets, ob der Fachausweis verlangt wird.
- Sie wollen einen Bereich leiten, etwa Rechnungswesen, HR oder Einkauf: höhere Fachprüfung. Das Diplom ist die anspruchsvollere Stufe nach dem Fachausweis.
- Sie wollen breiter werden, etwa von der Sachbearbeitung in die Betriebswirtschaft: höhere Fachschule.
- Sie haben studiert und brauchen ein Spezialthema, etwa Datenanalyse oder Arbeitsrecht: CAS. Für einen Wechsel in die Führung oder in ein neues Gebiet: DAS oder MAS.
Ein neuer Abschluss ist auch ein guter Anlass für das Lohngespräch. Wie Sie es vorbereiten, steht im Ratgeber Lohnverhandlung für Fachexperten.
Wer bezahlt? Bund, Steuern und Arbeitgeber
Bundesbeitrag für eidgenössische Prüfungen
Der Bund zahlt Ihnen 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück, höchstens 9’500 Franken bei einer Berufsprüfung und 10’500 Franken bei einer höheren Fachprüfung (SBFI). Die Bedingungen:
- Der Kurs stand im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste des Bundes.
- Sie haben die eidgenössische Prüfung abgelegt. Bestehen müssen Sie sie nicht.
- Die Rechnungen lauten auf Ihren Namen, und Sie haben sie selbst bezahlt. Mindestens 1’000 Franken anrechenbare Kursgebühren pro Gesuch.
- Ihr steuerlicher Wohnsitz ist bei Eröffnung der Prüfungsverfügung in der Schweiz. Die Nationalität spielt keine Rolle. Grenzgänger haben keinen Anspruch.
- Sie stellen das Gesuch innert zwei Jahren nach der Prüfungsverfügung.
Prüfungsgebühren werden nicht unterstützt. Zahlt Ihr Arbeitgeber direkt an die Schule, zählen diese Gebühren nicht als anrechenbar; darauf gibt es keinen Bundesbeitrag. Wer weniger als 88 Franken direkte Bundessteuer zahlt, kann unter weiteren Bedingungen (mindestens 3’500 Franken bezahlte Kursgebühren, Prüfung innert fünf Jahren) schon vor der Prüfung Teilbeiträge erhalten. Einzelheiten: FAQ Bundesbeiträge des SBFI.
Steuerabzug
Kosten der berufsorientierten Weiterbildung, die Sie selbst tragen, ziehen Sie bei der direkten Bundessteuer ab: für die Steuerperiode 2026 bis 13’000 Franken, ab 2027 bis 13’100 Franken (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG, Betrag teuerungsbereinigt gemäss ESTV). Die Kantone legen eigene Höchstbeträge fest. Abziehbar sind Weiterbildungen der höheren Berufsbildung ebenso wie an Hochschulen, unabhängig vom Anbieter (so etwa das Merkblatt des Kantons Aargau). Den Bundesbeitrag müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Kosten und Beitrag derselben Steuerperiode werden verrechnet (SBFI).
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, ist das für Sie kein steuerbares Einkommen (Art. 17 Abs. 1bis DBG). Abziehen dürfen Sie dann nur, was Sie selbst bezahlt haben.
Arbeitgeber
Fragen Sie vor der Anmeldung nach Geld und Zeit. Bei eidgenössischen Prüfungen bezahlen Sie die Rechnung besser selbst und lassen sich vom Arbeitgeber unterstützen, so bleibt der Bundesbeitrag erhalten. Verlangt Ihr Arbeitgeber eine Weiterbildungsvereinbarung mit Rückzahlung bei Kündigung, achten Sie auf den Betrag, die Dauer der Bindung und darauf, ob der Betrag jedes Jahr kleiner wird. Was beim Stellenwechsel sonst zu beachten ist, steht im Ratgeber Kündigung und Konkurrenzverbot.
Mit ausländischem Abschluss oder als Grenzgänger
Ob Ihr ausländischer Abschluss für die Zulassung genügt, entscheidet die Trägerschaft oder die Hochschule. Andere Aufnahmebedingungen sind möglich (berufsberatung.ch). Wie Sie Ihren Hochschulabschluss einordnen, steht im Ratgeber Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Als Grenzgänger erhalten Sie keinen Bundesbeitrag. Mehr für Pendler im Ratgeber Grenzgänger im Büro und im Homeoffice.
Checkliste
- Ziel geklärt: Fachausweis, Diplom, HF oder CAS/MAS
- Prüfungsordnung oder Zulassungsreglement gelesen
- Beim Anbieter gefragt: Steht der Kurs auf der Meldeliste?
- Steuerlichen Wohnsitz geprüft (Bundesbeitrag nur mit Wohnsitz Schweiz)
- Mit dem Arbeitgeber Geld und Zeit geklärt, Vereinbarung gelesen
- Rechnungen auf meinen Namen, Belege abgelegt
- Kosten in der Steuererklärung abgezogen
- Kursbeginn höchstens sieben Jahre vor der Prüfungsverfügung (sonst kein Bundesbeitrag)
- Nach der Prüfung: Bundesbeitrag innert zwei Jahren beantragt
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Massgebend sind die Prüfungsordnung, das Reglement der Hochschule und die Steuerbehörde Ihres Wohnkantons.
Aktuelle Stellen für Fachexperten finden Sie unter Jobs entdecken.
Häufige Fragen zur Weiterbildung für Fachexperten
Was ist der Unterschied zwischen eidgenössischem Fachausweis und eidgenössischem Diplom?
Der Fachausweis ist der Abschluss der Berufsprüfung und vertieft Ihr Fachwissen. Das Diplom ist der Abschluss der höheren Fachprüfung und bereitet auf Expertenrollen und Leitungsaufgaben vor. Für das Diplom wird meist der Fachausweis verlangt. Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen sie den Zusatz «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» führen.
Ist ein MAS dasselbe wie ein Master?
Nein. Der MAS ist eine Weiterbildung mit mindestens 60 ECTS-Punkten und kürzer als ein Masterstudium. An der Universität Zürich zum Beispiel berechtigt er nicht zum Doktorat.
Was ist besser, ein eidgenössischer Fachausweis oder ein CAS?
Das hängt von Ihrem Ausgangspunkt ab. Der Fachausweis ist ein schweizweit einheitlicher Abschluss mit Prüfung und Bundesbeitrag. Er passt, wenn Sie in Ihrem Fach anerkannt werden wollen. Ein CAS umfasst mindestens 10 ECTS-Punkte und setzt meist einen Hochschulabschluss voraus. Es passt, wenn Sie schon studiert haben und gezielt ein Thema ergänzen wollen.
Wie viel zahlt der Bund an die Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung?
50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens 9’500 Franken bei einer Berufsprüfung und 10’500 Franken bei einer höheren Fachprüfung. Voraussetzung sind unter anderem ein Kurs auf der Meldeliste, Rechnungen auf Ihren Namen und ein steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz. Bestehen müssen Sie die Prüfung nicht, ablegen schon.
Bekomme ich als Grenzgänger den Bundesbeitrag?
Nein. Der steuerliche Wohnsitz muss bei Eröffnung der Prüfungsverfügung in der Schweiz sein. Grenzgänger haben laut SBFI keinen Anspruch.
Kann ich Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen?
Ja, soweit Sie die Kosten selbst tragen. Bei der direkten Bundessteuer sind es für die Steuerperiode 2026 bis 13’000 Franken, ab 2027 bis 13’100 Franken. Die Kantone haben eigene Höchstbeträge. Einen erhaltenen Bundesbeitrag geben Sie in der Steuererklärung an.
Gibt es einen eidgenössischen Abschluss für Projektleiter in Informatik oder Business?
Nein. Die Projektleiter-Titel im Berufsverzeichnis des SBFI betreffen Bau und Technik. Im Büro sind Zertifikate von Fachverbänden und CAS in Projektmanagement verbreitet. Verwandte eidgenössische Abschlüsse sind etwa Spezialist/in Unternehmensorganisation oder Organisationsberater/in.
Ratgeber als PDF
Der komplette Ratgeber plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Entscheidungshilfe in fünf Fragen, ein persönlicher Weiterbildungsplan, eine Checkliste zu Bundesbeitrag, Steuern und Arbeitgeber, Fragen für das Gespräch mit dem Arbeitgeber und Formulierungen für Ihren Lebenslauf. Kostenlos per E-Mail.
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Über den Autor
Jürgen Winkler ist Geschäftsführer der JobAdvice Swiss GmbH in St. Gallen, der Betreiberin von fachexperten-jobs.ch, und vermittelt seit vielen Jahren Fach- und Führungskräfte aller Branchen in Festanstellungen in der ganzen Deutschschweiz. Er ist Mitglied im Deutschen Presse Verband (DPV) und schreibt als Journalist über Arbeitsmarkt, Löhne und Grenzgänger in der Schweiz. Mehr über JobAdvice
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