Ratgeber für Fachexperten
Lohnverhandlung als Fachexperte in der Schweiz: Marktlohn ermitteln, Forderung begründen
Für die meisten Fachstellen in Informatik, Finanzen, HR, Marketing oder Projektleitung gibt es keinen branchenweiten Mindestlohn aus einem GAV, an dem Sie sich festhalten können. Ihr Lohn ist das, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Wer gut verhandeln will, kennt zuerst den Marktlohn: Der kostenlose Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik schätzt ihn für Ihr Profil. Danach zählen der richtige Zeitpunkt, ein Blick auf das ganze Paket mit Bonus, Ferien, Pensionskasse und Weiterbildung und Argumente, die auf Ihre Funktion und Ihre Ergebnisse zielen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Zahl finden und im Gespräch begründen.
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Der komplette Ratgeber plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Vorbereitungsblatt für Ihren Marktlohn, ein Blatt für Ihre Argumente, eine Checkliste zum Gesamtpaket und fertige Formulierungen für das Lohngespräch. Kostenlos per E-Mail.
Warum Fachexperten ihren Lohn selbst verhandeln
Das Obligationenrecht verpflichtet den Arbeitgeber, den Lohn zu zahlen, der verabredet oder üblich ist oder in einem Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) steht (Art. 322 Abs. 1 OR). Untersteht Ihr Arbeitgeber keinem GAV mit Lohnbestimmungen, ist die Zahl im Arbeitsvertrag das Ergebnis Ihrer Verhandlung. Fragen Sie im Zweifel nach, ob ein GAV gilt.
Die Ausnahme: Banken. Für die Bankbranche gibt es die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB). Sie ist ein GAV von Arbeitgeber Banken, dem Schweizerischen Bankpersonalverband und dem Kaufmännischen Verband Schweiz. Sie gilt nur für die Banken, die ihr unterstellt sind. Fragen Sie nach, ob das bei Ihrem Arbeitgeber zutrifft.
- Mindestlohn: 58’000 Franken im Jahr für Angestellte mit EFZ oder vergleichbarer Ausbildung und einem Jahr Berufserfahrung (VAB 2023 Ziff. 26). Ab 1. Januar 2027 gelten 60’000 Franken mit EFZ oder vergleichbarer Ausbildung, ohne Bedingung Berufserfahrung, und 56’000 Franken ohne EFZ (VAB 2027 Ziff. 26, gültig ab 1. Januar 2027).
- Nicht erfasst: Direktionsmitglieder unterstehen der VAB nicht (VAB Ziff. 2).
- Lohnsystem: Die Bank führt ein Lohnsystem mit funktionsorientierten Marktlöhnen, Lohnerhöhungen beruhen auf regelmässigen Qualifikationen (VAB Ziff. 24 und 25).
Für Spezialistinnen und Spezialisten ist dieser Mindestlohn selten die Grenze: Der Medianlohn der Banken lag 2024 bei 10’723 Franken im Monat (BFS, LSE 2024). Wichtiger ist die Frage, in welche Funktionsstufe Ihre Stelle eingereiht ist. Stellen bei Banken und Versicherungen finden Sie unter Bank und Versicherung.
Marktlohn ermitteln: Salarium, SECO-Rechner und LSE
Salarium (BFS). Der statistische Lohnrechner Salarium schätzt den monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne für ein bestimmtes Profil. Sie wählen Branche, Region und Berufsgruppe und passen danach Zusatzangaben wie Alter, Ausbildung oder Unternehmensgrösse an. Grundlage sind die Daten des privaten Sektors aus der Lohnstrukturerhebung 2024 mit 1,7 Millionen Arbeitnehmenden. Die Region ist eine Grossregion, kein Kanton. Das Ergebnis können Sie als PDF speichern. Das BFS betont: Die Werte sind Modellschätzungen und keine Lohnempfehlungen. Weil Salarium nur Daten des privaten Sektors nutzt, fragen Sie bei Stellen in der öffentlichen Verwaltung nach der Lohnklasse.
Nationaler Lohnrechner (SECO). Der Nationale Lohnrechner berechnet ebenfalls einen Median und den Interquartilbereich. Er wurde für die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr entwickelt und unterscheidet nicht nach Geschlecht oder Nationalität. Laut BFS zeigt er Ergebnisse nach Kanton statt nach Grossregion, die Werte weichen unter anderem deshalb von Salarium ab. Auch er gibt keine Lohnempfehlung ab. Nutzen Sie beide Rechner und vergleichen Sie.
Lohnstrukturerhebung (LSE). Für den groben Rahmen helfen die Ergebnisse der LSE 2024:
| Merkmal | Median Fr./Monat |
|---|---|
| Alle Stellen | 7’024 |
| Fachhochschule | 9’288 |
| Universität | 10’533 |
| Uni, hohe Verantwortung | 14’409 |
| Uni, ohne Verantwortung | 8’645 |
| Banken | 10’723 |
| Region Zürich | 7’502 |
| Tessin | 5’708 |
Quelle: BFS, LSE 2024, Bruttolohn Vollzeit, privater und öffentlicher Sektor.
So lesen Sie die Zahlen richtig: Der Median ist der Wert, bei dem die Hälfte mehr und die Hälfte weniger verdient. Er ist kein Durchschnitt. Die LSE rechnet alle Löhne auf 40 Stunden pro Woche um und rechnet je ein Zwölftel des 13. Monatslohns und der Boni in den Monatslohn ein. Für einen Vergleich mit einem Jahreslohn nehmen Sie den Monatswert deshalb mal zwölf.
Ergänzen Sie die Statistik mit Ihrem Umfeld: Lohnangaben in Stelleninseraten, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Firmen und, falls vorhanden, die Lohnumfrage Ihres Berufsverbands.
Der richtige Zeitpunkt
Beim Stellenwechsel ist Ihr Spielraum am grössten, denn der neue Lohn wird von Grund auf festgelegt. Nennen Sie Ihre Vorstellung, sobald Aufgaben, Verantwortung und Pensum klar sind, und lassen Sie den vereinbarten Lohn im Vertrag festhalten. Das Gesetz verlangt zwar nur, dass der Arbeitgeber Sie spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich über Lohn und Lohnzuschläge informiert (Art. 330b Abs. 1 OR). Klären Sie die Zahl aber vor der Unterschrift.
In der bestehenden Stelle sprechen Sie das Thema an, bevor Ihr Arbeitgeber die Lohnrunde festlegt. Fragen Sie die Personalabteilung, wann das Budget entschieden wird. Gute Anlässe sind neue Aufgaben, eine Beförderung, ein abgeschlossenes Projekt oder ein Weiterbildungsabschluss. Ändert sich Ihr Lohn, muss Ihnen der Arbeitgeber das spätestens einen Monat danach schriftlich mitteilen (Art. 330b Abs. 2 OR).
Das Gesamtpaket zählt
Der Grundlohn ist nur ein Teil. Verhandeln Sie, was Ihnen wichtig ist:
- 13. Monatslohn und Bonus: 2024 erhielten 75,9 Prozent der Arbeitnehmenden einen 13. Monatslohn und 32,6 Prozent einen Bonus, im Durchschnitt 11’967 Franken im Jahr. Personen ohne Führungsverantwortung erhielten im Durchschnitt 4’601 Franken (BFS, LSE 2024). Auf eine Sondervergütung haben Sie nur Anspruch, wenn sie verabredet ist (Art. 322d OR). Lassen Sie Bonusziele und Berechnung schriftlich festhalten. Mehr dazu im Ratgeber Bonus, 13. Monatslohn und Spesen.
- Ferien: Das Gesetz verlangt mindestens vier Wochen pro Jahr (Art. 329a OR). Eine fünfte Woche ist Verhandlungssache.
- Überstunden: Ohne andere schriftliche Abrede sind Überstunden, die nicht mit Freizeit ausgeglichen werden, mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent zu bezahlen (Art. 321c Abs. 3 OR). Schliesst Ihr Vertrag das aus, sollte der Grundlohn die Mehrarbeit abdecken.
- Pensum und Homeoffice: Ein Pensum von 80 oder 90 Prozent oder feste Homeoffice-Tage können mehr wert sein als ein höherer Lohn. Was Homeoffice für Grenzgänger bedeutet, steht im Ratgeber Grenzgänger im Büro: Homeoffice.
- Weiterbildung: Beteiligung an Kosten und Lernzeit, aber Vorsicht bei Rückzahlungsklauseln, siehe Weiterbildung für Fachexperten.
- Pensionskasse: Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 Abs. 1 BVG). Mehr ist erlaubt. Fragen Sie nach dem Vorsorgereglement und nach der Beitragsaufteilung.
Argumente, die tragen
Funktion und Verantwortung. Die LSE zeigt, dass bei gleicher Ausbildung die Funktion den Lohn bestimmt: Mit Universitätsabschluss lag der Median in Stellen mit hoher Verantwortung bei 14’409 Franken, ohne Verantwortung bei 8’645 Franken (BFS, LSE 2024). Beschreiben Sie deshalb genau, wofür Sie verantwortlich sind: Budget, Team, Kunden, Projekte, Systeme.
Ergebnisse mit Zahlen. «Abschlussdauer um drei Tage verkürzt», «Migration ohne Ausfall abgeschlossen», «Einkaufsvolumen neu verhandelt»: Belegte Ergebnisse überzeugen mehr als Fleiss.
Marktdaten. Legen Sie Ihre Salarium-Auswertung als PDF bereit und nennen Sie die Spanne, auf die Sie sich stützen.
Kenntnisse, die selten sind. Zertifikate, Spezialsoftware, Sprachen oder Branchenwissen, das der Arbeitgeber sonst einkaufen müsste.
Private Gründe wie Miete oder Familienpläne sind dagegen keine Argumente für den Arbeitgeber. Sie bezahlen ihn nicht für Ihre Kosten, sondern für Ihre Arbeit.
Lohngleichheit. Arbeitnehmende dürfen bei der Entlöhnung nicht aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 2 GlG). Wer eine Lohndiskriminierung glaubhaft macht, muss sie nicht voll beweisen (Art. 6 GlG). Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und die Mitarbeitenden schriftlich über das Ergebnis informieren (Art. 13a und 13g GlG, befristet bis 30. Juni 2032). Fragen Sie nach diesem Ergebnis. Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern lag 2024 bei 8,4 Prozent (Median; das EBG weist zusätzlich Durchschnittswerte aus), in Stellen mit hoher Verantwortung bei 14,0 Prozent (BFS). Informationen bietet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung.
So führen Sie das Gespräch
- Nennen Sie eine konkrete Zahl als Bruttojahreslohn bei 100 Prozent, nicht eine weite Spanne. Setzen Sie sie leicht über Ihrem Ziel an.
- Begründen Sie sie mit Funktion, Ergebnissen und Marktdaten, in dieser Reihenfolge.
- Hören Sie zu. Fragt das Gegenüber nach, ist das noch kein Nein.
- Kommt ein tieferes Angebot, fragen Sie, wie es zustande kommt und welcher Spielraum beim Paket besteht.
- Vereinbaren Sie bei einem Kompromiss eine Lohnüberprüfung zu einem festen Datum, etwa nach sechs Monaten.
- Lassen Sie das Ergebnis schriftlich bestätigen.
Gegenangebot und typische Fehler
Gegenangebot des jetzigen Arbeitgebers. Wer kündigt, erhält manchmal plötzlich mehr Lohn angeboten. Fragen Sie sich, warum das erst jetzt kommt und ob sich an Aufgaben und Entwicklung etwas ändert. Entscheiden Sie, bevor Sie die Kündigung einreichen, ob ein Gegenangebot Sie überhaupt halten könnte. Was beim Wechsel sonst zu beachten ist, steht im Ratgeber Kündigung und Konkurrenzverbot.
Typische Fehler:
- Ohne Zahl ins Gespräch gehen und das erste Angebot annehmen.
- Monatslohn mal zwölf mit einem Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn verwechseln.
- Nur über den Grundlohn reden und Bonus, Ferien und Pensionskasse vergessen.
- Mit dem Lohn von Kolleginnen und Kollegen argumentieren statt mit der eigenen Leistung.
- Mündliche Zusagen nicht schriftlich festhalten.
Checkliste
- Marktlohn mit Salarium und dem Nationalen Lohnrechner geschätzt, PDF gespeichert
- Zielzahl als Bruttojahreslohn bei 100 Prozent festgelegt
- Drei Ergebnisse mit Zahlen notiert
- Verantwortung beschrieben: Budget, Team, Projekte
- Wichtigste Teile des Pakets festgelegt: Bonus, Ferien, Pensum, Weiterbildung
- Bei Banken: Funktionsstufe und VAB-Unterstellung erfragt
- Nach dem Gespräch: Ergebnis schriftlich bestätigt
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Lohnrechner liefern Schätzungen, keine Lohnempfehlungen.
Aktuelle Stellen finden Sie unter Jobs entdecken, zum Beispiel in Finanzen, Controlling und Treuhand, IT und Software oder Projektleitung.
Häufige Fragen zur Lohnverhandlung
Wie viel Lohn kann ich als Fachexperte in der Schweiz verlangen?
Das hängt von Branche, Region, Ausbildung, Funktion und Erfahrung ab. Eine Schätzung für Ihr Profil liefert der kostenlose Lohnrechner Salarium des BFS. Zum Vergleich: Der Medianlohn aller Vollzeitstellen lag 2024 bei 7’024 Franken brutto im Monat, mit Fachhochschulabschluss bei 9’288 Franken und mit Universitätsabschluss bei 10’533 Franken (BFS, LSE 2024).
Soll ich im Vorstellungsgespräch zuerst eine Zahl nennen?
Ja, wenn Aufgaben und Verantwortung klar sind und Sie Ihren Marktwert kennen. Eine gut begründete Zahl setzt den Rahmen für das Gespräch. Nennen Sie sie als Bruttojahreslohn bei 100 Prozent.
Gibt es für Bankangestellte einen Mindestlohn?
Ja, für Banken, die der VAB unterstellt sind: 58’000 Franken im Jahr für Angestellte mit EFZ oder vergleichbarer Ausbildung und einem Jahr Berufserfahrung (VAB 2023). Ab 1. Januar 2027 gilt die neue VAB: 60’000 Franken mit EFZ oder vergleichbarer Ausbildung, ohne Bedingung Berufserfahrung, 56’000 Franken ohne EFZ (VAB 2027 Ziff. 26). Für Direktionsmitglieder gilt die VAB nicht.
Habe ich Anspruch auf eine jährliche Lohnerhöhung?
Nein, das Obligationenrecht kennt keinen solchen Anspruch. Massgebend ist der verabredete Lohn (Art. 322 OR). Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem GAV ergeben. In Banken mit VAB beruhen Lohnerhöhungen auf regelmässigen Qualifikationen.
Muss mein Arbeitgeber einen 13. Monatslohn zahlen?
Nur, wenn er vereinbart ist, im Arbeitsvertrag oder in einem GAV. 2024 erhielten 75,9 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz einen 13. Monatslohn (BFS, LSE 2024).
Wie vergleiche ich Statistikwerte mit einem Jahreslohn?
Die LSE enthält den 13. Monatslohn und Boni bereits anteilig im Monatswert und rechnet auf 40 Wochenstunden um. Nehmen Sie den Monatswert mal zwölf. Bei einer längeren vertraglichen Arbeitszeit liegt der vergleichbare Wert entsprechend höher.
Was kann ich tun, wenn ich weniger verdiene als Kollegen des anderen Geschlechts?
Lohndiskriminierung wegen des Geschlechts ist verboten (Art. 3 GlG). Es genügt, sie glaubhaft zu machen (Art. 6 GlG). Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitenden müssen Sie über das Ergebnis ihrer Lohngleichheitsanalyse informieren (Art. 13g GlG). Informationen dazu, wie Sie Ihr Recht einfordern, bietet das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung.
Ratgeber als PDF
Der komplette Ratgeber plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Vorbereitungsblatt für Ihren Marktlohn, ein Blatt für Ihre Argumente, eine Checkliste zum Gesamtpaket und fertige Formulierungen für das Lohngespräch. Kostenlos per E-Mail.
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Über den Autor
Jürgen Winkler ist Geschäftsführer der JobAdvice Swiss GmbH in St. Gallen, der Betreiberin von fachexperten-jobs.ch, und vermittelt seit vielen Jahren Fach- und Führungskräfte aller Branchen in Festanstellungen in der ganzen Deutschschweiz. Er ist Mitglied im Deutschen Presse Verband (DPV) und schreibt als Journalist über Arbeitsmarkt, Löhne und Grenzgänger in der Schweiz. Mehr über JobAdvice
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